Konisation


Bei einer Konisation handelt es sich um einen operativen Eingriff zur Entnahme von Gewebe im Bereich des äußeren Muttermundes. Dieses Gewebe wird mikroskopisch auf auffällige Veränderungen untersucht. Die behandelnden Ärzte führen die Operation aufgrund der potenziellen Schmerzen zumeist unter Vollnarkose durch.

Was ist eine Konisation? – Definition und Durchführung

Der Begriff Konisation entstammt der Gynäkologie. Bei dem medizinischen Eingriff entnimmt ein Chirurg oder ein Gynäkologe Gewebe im Bereich des äußeren Bereich Muttermundes (Portio).

Die in der Regel unter Vollnarkose vorgenommene Operation kann mittels

  • Skalpell,
  • elektrischer Schlinge oder
  • Laser

durchgeführt werden. In der westlichen Welt ist die elektrische Schlinge in der Regel das Mittel der Wahl. Ärzte bezeichnen diese auch als LEEP (=Loop Electrical Excision Procedure) oder LLETZ (= Loop Excition of the Transformation Zone). Vorteil dieser Methode ist, dass auf diese Weise wesentlich weniger Gewebe entfernt wird als bei der klassischen Skalpell-Methode.

Vor dem Eingriff legen Pfleger der Patientin einen Blasenkatheter, um die Harnblase zu entleeren. Sodann leitet der Anästhesist den Narkoseprozess ein.

Weibliche Fortpflanzungsorgane mit Eierstöcken, Eileiter und Gebärmutter. Die Konisation findet am Gebärmutterhals statt
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Der Eingriff beginnt mit einer Desinfektion und Spreizung der Vagina. Durch diese gelangt der Arzt zum äußeren Muttermund (Konus), den er im Anschluss entfernt. Die Ausformung des Konus variiert in Tiefe und Breite je nach Alter und Lebensumständen.

Nach der Entfernung des Gewebes schabt der Operateur den Gebärmutterhals mit einem scharfen Löffel, der sogenannten Cürette, aus. Die hierdurch entstehende Wunde verschorft der Arzt elektrisch. Bei manchen Patientinnen reicht das allerdings nicht aus. In derartigen Fällen wird zur Stillung der Blutung eine Tamponade in die Vagina eingesetzt und nach wenigen Stunden wieder entfernt.

Medizinische Indikation der Konisation

Die Durchführung einer Konisation ist aus medizinischer Sicht angezeigt (indiziert), wenn eine Krebsvorsorgeuntersuchung zu auffälligen Befunden und Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs führte. Die Behandlung des Tumors erfolgt in frühen Stadien durch die Konisation.

Eine Krebsvorsorgeuntersuchung liefert auffällige Befunde, wenn sie zu folgenden Ergebnissen kommt:

  • PAP III D oder PAP IV: Ein Krebsabstrich mit dem Befund PAP III weist auf leichte bis mäßige Fehlbildungen der Zellen (Dysplasien) hin. Bei PAP IV liegen mäßige bis schwere Dysplasien vor. Weder PAP III D noch PAP IV rechtfertigen eine sofortige Konisation. Sie machen allerdings eine Gewebeentnahme (Biopsie) oder Darmspiegelung (Koloskopie) notwendig, deren Ergebnisse zur Indikation einer Konisation führen können.
  • CIN I oder CIN II: CIN-Befunde bescheinigen Krebs im Vorstadium. Die Anordnung einer Konisation ist hier noch nicht zwingend geboten. Es kommt auf den Einzelfall an.
  • CIN III: Bei diesem Befund sind Zellveränderungen bereits fortgeschritten. Die Anordnung einer Konisation ist unumgänglich.

Sofern Untersuchungen zu dem Befund PAP III oder CIN I kommen, ist die Durchführung eines HPV-Tests sinnvoll. Das humane Papillomavirus (HPV) kann nämlich ein Hinweis für weitervoranschreitende Fehlbildungen sein. Es hat auch Auswirkungen auf die Rückbildungstendenzen der Fehlbildungen.

Potenzielle Komplikationen und Spätfolgen

Konisationen zählen zu den einfacheren Eingriffen. Komplikationen sind deshalb sehr selten, jedoch nicht ausgeschlossen. In Einzelfällen kommt es zu

  • Verletzungen der Gebärmutter (Uterus), die ggf. deren Entfernung notwendig machen,
  • Verletzungen der Scheidenwand oder
  • Durchstößen bzw. Verletzungen des Darms, der Harnblase, der Harnleiter oder umliegender Blutgefäße

Darüber hinaus kommt es bei manchen Frauen nach einer Konisation zu Veränderungen der Form und Weite des Gebärmutterhalses oder des äußeren Muttermundes. Dies führt bei späteren Schwangerschaften zu einer erhöhten Gefahr von Frühgeburten. Kommt es zu Vernarbungen des Konus, ist auch mit Verzögerungen des Geburtsprozesses zu rechnen.

Arztsuche

Welche Folgeuntersuchungen sind nötig?

Nach einer Konisation bleiben die Patientinnen zwischen zwei und drei Tagen zur Beobachtung im Krankenhaus.

In der großen Mehrheit der Fälle (ca. 85 %) entfernt eine Konisation das veränderte Gewebe im Bereich des äußeren Muttermundes vollständig. Es ist dann sinnvoll, drei weitere Untersuchungen im Abstand von jeweils vier bis sechs Monaten anzuordnen. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden Abstriche gemacht, die der Kontrolle des Gewebes dienen. Sie können die Folgeuntersuchungen sowohl beim Frauenarzt als auch bei anderen Fachärzten durchführen lassen. Nach drei aufeinanderfolgenden unauffälligen Befunden ist auf einen jährlichen Untersuchungsturnus umzustellen. Es ist dann davon auszugehen, dass der Gebärmutterhalskrebs geheilt wurde.

Bei einigen Fällen ist es hingegen nicht möglich, das gesamte veränderte Gewebe zu entfernen. Dies betrifft etwa 15 % der Patientinnen. Bei diesen ist es zwar zumeist nicht notwendig, eine erneute Konisation anzuordnen. Allerdings wird eine erhöhte Kontrolldichte empfohlen. So kann es nötig sein, weitere Inspektionen der Vagina in Form von Kolposkopien und Abstrichen durchzuführen. Derartige Untersuchungen sollten alle drei bis vier Monate wiederholt werden. Auch eine HPV-Typisierung ist ca. sechs Monate nach der Konisation sinnvoll. Sofern die Befunde mehrmals unauffällig bleiben, ist auf einen einjährigen Untersuchungsturnus umzustellen.